Sport (Teil-)Dispensation / (Teil-) Notenbefreiung / Nachteilsausgleich
Sport ist im Kanton Solothurn ein Promotionsfach. Schülerinnen und Schüler, die dauernd oder für eine bestimmte Zeit nicht oder nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen können, haben Anspruch auf eine (Teil-)Dispensation, (Teil-)Notenbefreiung oder einen Nachteilsausgleich. Die Massnamen werde wie folgt unterschieden:
- Nachteilsausgleich: Eine Benotung ist mit unterstützenden Massnahmen oder angepassten Aufgabenstellungen möglich.
- (Teil-)Notenbefreiung: Eine Teilnahme am Sportunterricht ist möglich, eine Benotung einzelner Disziplinen oder des gesamten Sportunterrichts ist nicht möglich. Bei vollständiger Notenbefreiung erfolgt der Zeugnisvermerk «besucht».
- (Teil-) Dispensation: Die Schülerin / der Schüler ist nicht in der Lage, am Sportunterricht oder an Teilen des Sportunterrichts teilzunehmen. Bei vollständiger Befreiung lautet der Zeugniseintrag «dispensiert».
Beispiele: Körperbehinderung, Anorexie, Adipositas, Angststörung, Autismus-Spektrum-Störung, Sinnesbehinderung, Asthma, Allergie, Wachstumsverzögerung.
Im Merkblatt Promotionsfach Sport sind die verschiedenen Massnahmen detailliert beschrieben.
Verletzungen
- Bei einer Einschränkung der Teilnahme am Sportunterricht bis maximal eine Woche, ist in der Regel kein ärztliches Attest erforderlich. Die Sportlehrkraft kann jedoch ein ärztliches Attest verlangen.
- Ist die Teilnahme am Sportunterricht für mehrere Wochen eingeschränkt, ist zwingend ein Arztzeugnis mit Aktivdispens erforderlich.
Das weitere Vorgehen ist im Merkblatt Promotionsfach Sport beschrieben.
Schriftlicher Antrag mit Attest
Der Antrag muss mittels Antragsformulars per Mail an sportdispens@kantiolten.ch oder per Post eingereicht werden.
- Dem Antrag ist ein fachärztliches Attest beizulegen, aus dem die Behinderung/ Teilleistungsstörung /chronische Erkrankung und die daraus resultierenden Einschränkungen für den Sportunterricht hervorgehen. Idealerweise werden in dem Attest konkrete Massnahmen zum Nachteilsausgleich vorgeschlagen bzw. ein Formular für eine Aktivdispens beigelegt.
- Wo sinnvoll und möglich, wird auch der Nachweis einer begleitenden Therapie verlangt.
Im Merkblatt Attest wird das Vorgehen aufgezeigt, wenn noch kein Attest vorliegt.
Verfügung und Kommunikation
Sobald geklärt ist, ob und welche Massnahmen zweckmässig und mit verhältnismässigen Mitteln umsetzbar sind, werden diese vom zuständigen Konrektorat in einer Verfügung festgehalten. Diese wird den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler in einem Gespräch erläutert.
Eine transparente Kommunikation der Massnahmen ist notwendig, damit die Mitschülerinnen und Mitschüler die Ungleichbehandlung im Sportunterricht und bei Bewertungen nachvollziehen können.