Promotionsfach Sport
Im Kanton Solothurn ist Sport ein Promotionsfach – sowohl auf der Sekundarstufe II als auch in der Sek P.
Wer dauernd oder für einen bestimmten Zeitraum nicht oder nur eingeschränkt am Sportunterricht teilnehmen kann, hat Anrecht auf eine (Teil-)Dispensation, eine (Teil-)Notenbefreiung oder einen Nachteilsausgleich. Dabei werden zwei Fälle unterschieden:
A. Verletzungen
- Ist die Teilnahme Sportunterricht aufgrund einer Verletzung nicht bzw. nur eingeschränkt möglich – der Unterricht in den anderen Fächern kann aber besucht werden – so ist die Sportlehrkraft zuständig für die Dispensation vom Sportunterricht.
- Dauert die Einschränkung länger als ein paar Tage ist ein Arztzeugnis mit Aktivdispens notwendig.
B. Behinderungen, Teilleistungsstörungen, chronische Erkrankungen
- Bei einer durch eine anerkannte Fachperson attestierte Behinderung, Teilleistungsstörung oder chronischen Erkrankung kann eine (Teil-)Dispensation, eine (Teil-)Notenbefreiung oder ein Nachteilsausgleichbei bei der Schulleitung beantragt werden.
- Das Antragsformular und weitere Informationen zum Thema finden sich unter Nachteilsausgleich.
Weitere Details finden sich im Merkblatt Promotionsfach Sport.