Personendaten und Datenschutz
Das Rektorat kann im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Personendaten wie Name, Vorname und Wohnort von Schülerinnen und Schülern in den Medien, auf unserer Homepage oder z. B. im Kantimagazin veröffentlichen.
Jede betroffene Person kann verlangen, dass bestimmte Personendaten nicht bekannt gegeben werden und ihre Daten sperren.
Für die Erstellung von Video- und Bildaufnahmen wird jeweils separat eine Einverständniserklärung eingeholt.
Rechtliche Bestimmungen
- Gemäss §2 Abs. 3 der Mittelschulverordnung kann das Rektorat im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit Personendaten wie Name, Vorname und Wohnort von Schülerinnen und Schülern in geeigneter Form in den Jahresberichten (Kantimagazin) und weiteren Medien veröffentlichen.
- Nach §27 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes (InfoDG) kann jede betroffene Person von der Behörde verlangen, dass sie bestimmte Personendaten Privaten nicht bekannt gibt.
- Die Behörde bestätigt die Sperre schriftlich, sobald sie sie vorgenommen hat (§ 18 der Informations- und Datenschutzverordnung)
Sperrung der Daten
Wer vom Sperrrecht Gebrauch machen will, füllt das entsprechende Formular (siehe "Download") aus.
Das Gesuchsformular wird ausgefüllt, handschriftlich unterzeichnet und eingereicht beim Rektorat der Kantonsschule Olten.