Nachteilsausgleich / Sportdispensation
Bildung soll für alle Menschen zugänglich sein – unabhängig von individuellen Herausforderungen. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, haben Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen oder Behinderungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Anspruch auf sogenannte ausgleichende Massnahmen. Diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass bestehende Barrieren abgebaut und individuelle Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, ohne die Anforderungen an Leistung oder Qualität zu senken.
Der Nachteilsausgleich ist ein zentraler Baustein, um Diskriminierung zu vermeiden und jeder Schülerin, jedem Schüler faire Bedingungen für die persönliche und schulische Entwicklung zu ermöglichen.
Auch im Bereich Sport können bei länger andauernden Verletzungen, chronischen Erkrankungen oder Teilleistungsstörungen kompensierende Massnahmen in Anspruch genommen werden.
Auf den folgenden Unterseiten werden die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie das Vorgehen bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs oder einer Sportdispensation erklärt.