Instrumentalunterricht

Der Instrumentalunterricht steht allen Schülerinnen und Schülern der Kantonsschule Olten offen.

Angeboten werden die Instrumente

  • Akkordeon
  • Blockflöte
  • Cello
  • Cembalo
  • Euphonium
  • klassische Gitarre
  • Kirchenorgel
  • Klarinette
  • Klavier
  • Kontrabass
  • Kornett
  • Posaune
  • Querflöte
  • Saxofon
  • Schlagzeug
  • Sologesang (ab 1. Gym)
  • Trompete
  • Viola
  • Violine
  • Waldhorn

Richtlinien Instrumentalunterricht

Detaillierte Informationen zum Instrumentalunterricht könnten in unseren Richtlinien nachgelesen werden.

Anmeldung im obligatorischen Bereich

Das Spielen eines Instruments ist obligatorisch für Schülerinnen und Schüler

  • des Gymnasiums mit Schwerpunktfach Musik (einmalige Anmeldung vor Eintritt ins 1. Gym)
  • des Gymnasiums mit Wahlpflichtfach Musik (einmalige Anmeldung im Laufe des 1. Gym für den Unterricht im 2. und 3. Gym)
  • der Fachmittelschule mit Berufsfeld Pädagogik (einmalige Anmeldung im Laufe der 1. FMS für den Unterricht in der 2. und 3. FMS)

Alle anderen Schülerinnen und Schüler können den Instrumentalunterricht als Freikurs besuchen.

Anmeldung im Freikursbereich

  • Interne Schülerinnen und Schüler
    Schülerinnen und Schüler, die jetzt schon den Unterricht an der Kantonsschule Olten besuchen, können sich über KASCHUSO im Rahmen der Freikurswahl (jeweils Februar/März) für den Instrumentalunterricht anmelden. Sie werden rechtzeitig durch das Sekretariat und die Klassenlehrpersonen informiert.
  • Zukünftige Schülerinnen und Schüler
    Schülerinnen und Schüler, die im Sommer neu eintreten (Sek P, Gymnasium, FMS) erhalten rechtzeitig die nötigen Informationen zum Anmeldevorgang.

Anmeldung im Bereich Begabtenförderung

Es besteht die Möglichkeit, im Instrumentalbereich eine Begabtenförderung zu erhalten: Entweder qualifiziert man sich für eine zusätzliche halbe Lektion im gewählten Instrument (nur für Schülerinnen und Schüler, die den Instrumentalunterricht seit mindestens einem Jahr an der Kantonsschule Olten besuchen), oder man bewirbt sich für ein Zweitinstrument.
Die Bedingungen für den Erhalt der einen oder der anderen Begabtenförderung sind in den Richtlinien unter Punkt 6 zu finden.