Lernbegleitung am Gymnasium
Grundidee
Der Sinn einer Begleitung, wie sie hier skizziert wird, liegt darin, dass Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Bereich der Leistung, der Arbeitsorganisation und des Lernens Hilfe bekommen von Lehrkräften, zu denen sie ein Vertrauensverhältnis aufbauen können und wollen (und die dadurch auch im Klassenteam die Situation der betreuten Schülerinnen und Schüler gut kennen – „Anwaltsfunktion“). Gleichzeitig kann die Lernbegleitung die Klassenlehrkräfte entlasten.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich Fortschritte erhoffen in folgenden Bereichen:
- Verbesserung und Verfeinerung von Lernstrategien
- Einblick in Lernprozesse und Steigerung der Lerneffizienz
- Stärkung der Selbständigkeit
Dieses Betreuungsangebot kann ergänzt oder weitergeführt werden durch die schulinterne Beratung.
Kriterien
- Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler Anrecht auf eine begleitende Lehrkraft, es müssen aber nicht alle obligatorisch eine wählen.
- Schülerinnen und Schüler, die die Promotionsbedingungen bei der Zwischen- oder Promotionskonferenz nicht erfüllen, werden im Heimbrief schriftlich oder im Gespräch mit der Klassenlehrperson mündlich zur Wahl einer begleitenden Lehrkraft aufgefordert.
- Wenn sich im Gespräch mit der Klassenlehrkraft zeigt, dass eine Lernbegleitung einer Schülerin, eines Schülers wenig sinnvoll ist, z. B., da die Schülerin oder der Schüler die Schule bald verlässt, kann darauf verzichtet werden.
- Die Klassenkonferenz kann auch aufgrund anderer Kriterien eine Schülerin oder einen Schüler zur Wahl einer begleitenden Lehrkraft auffordern.
- Eine Lehrkraft sollte nicht mehr als 1–2 Schülerinnen und Schüler begleiten.
Termine und zeitlicher Ablauf
- Die Begleitung wird für die Schülerinnen und Schüler ab der Zwischenkonferenz des 1. Semesters gestartet.
- Die Klassen des 1. Gymnasiums werden durch die Schulleitung oder ihre Klassenlehrkraft vor der Zwischenkonferenz informiert.
- Innerhalb von 2 Wochen nach ergangener Aufforderung melden die Schülerinnen und Schüler der Klassenlehrkraft die angefragte Lehrperson, sofern diese zugesagt hat.
- Die Klassenlehrkraft informiert das zuständige Schulleitungsmitglied über begleitete Schülerinnen und Schüler.
- Die Dauer und die Häufigkeit der Begleitung werden zwischen Schülerin/Schüler und begleitender Lehrperson vereinbart.
Dieses Konzept beruht auf einer Vorlage, welche von der AG Begleitung/Betreuung des L-Profils erstellt wurde.
Das Konzept wurde in der Gesamtkonferenz vom 25. September 2014 diskutiert und gutgeheißen.