Stipendien und Ausbildungsdarlehen

Untenstehend sind die kantonalen Stipendien-Möglichkeiten beschrieben.
Alternative Möglichkeiten finden sich hier.

Der Kanton leistet Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien und Darlehen an die Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten während der beruflichen Aus- und Weiterbildung.

Die Ausbildungsfinanzierung ist in erster Linie Sache der Eltern, anderer gesetzlich verpflichteter und des Bewerbers. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, soweit die finanzielle Leistungsfähigkeit der genannten Personen nicht ausreicht.

Wer ist stipendienberechtigt?

Stipendienberechtigt sind alle, die eine stipendienrechtlich anerkannte Ausbildung absolvieren, sofern

  • bei einer Erstausbildung die Eltern im Kanton Solothurn einen stipendienrechtlichen Wohnsitz haben (Ausländer benötigen eine Niederlassungsbewilligung oder einen Asylentscheid)
  • sie bei einer Weiterbildung mindestens zwei Jahre vor Beginn der Ausbildung im Kanton Solothurn wohnhaft sind.

Welche Ausbildungen sind beitragsberechtigt?

  • Berufliche Grundbildung einschliesslich Berufsmaturität gemäss der Berufsbildungsgesetzgebung des Bundes und des Kantons;
  • Ausbildungen an Mittelschulen, insbesondere Gymnasien und Fachmittelschulen;
  • Höhere Berufsbildung gemäss Berufsbildungsgesetz des Bundes;
  • Diplomstudien an Hochschulen (Universitäten, eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen).

Für Fortbildungen (Sprachkurse, Computerkurse usw.) sind keine Ausbildungsbeiträge möglich.

Wann erhalte ich Stipendien?

Wenn der gesetzlich zumutbare Elternbeitrag und der anrechenbare Eigenerwerb des Gesuchstellers/der Gesuchstellerin die anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten nicht zu decken vermögen.

Beitragshöhe

Die Stipendien betragen pro Ausbildungsjahr höchstens:

  • Für Ledige: 16'000 Franken
  • Für Verheiratete: 22'000 Franken (zusätzlich 4'000 Franken je Kind)

Darlehen

Darlehen können gewährt werden, wenn die Stipendien nicht ausreichen oder dem Bewerber aufgrund seiner Verhältnisse keine Stipendien ausgerichtet werden können. Darlehen sind innert 8 Jahren nach Abschluss der Ausbildung zurückzuzahlen; davon sind die ersten 4 Jahre zinsfrei.

Wie muss ich vorgehen, um ein Stipendium zu erhalten?

Bei der Stipendienabteilung oder im Sekretariat 218 (ehemals 215) ein Gesuchsformular beziehen und vollständig ausgefüllt mit den verlangten Unterlagen im Sekretariat 220 wieder abgeben.

Weitere Informationen und das Gesuchsformular sind abrufbar unter diesem Link: so.ch/verwaltung/departement-fuer-bildung-und-kultur/departementssekretariat/stipendien-und-darlehen/

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Bei der Stipendienabteilung, Franziskanerhof/Barfüssergasse 28, 4509 Solothurn, Telefon 032 627 29 71. Für persönliche Unterredungen bitte voranmelden.